Aktuelle Zahlen zur Pflege
Stichtag der Eigenanteile: 1. Juli 2026 · Leistungsbeträge unverändert bis 2028
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden zuletzt am 1. Januar 2025 erhöht und gelten 2026 unverändert weiter; die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Was sich dagegen regelmäßig ändert, sind die Eigenanteile im Pflegeheim und die Rentenwerte. Diese Seite wird deshalb zweimal im Jahr überprüft – im Januar und im Juli, wenn der Verband der Ersatzkassen seine neue Auswertung veröffentlicht.
Diese Seite gehört zum Ratgeber Ein letztes Zuhause. Im Buch stehen die Zusammenhänge – warum das erste Heimjahr das teuerste ist, warum der Antrag beim Sozialamt an den Anfang gehört, wo die Fallen liegen. Hier stehen die Zahlen dazu, aktuell gehalten.
Auf dieser Seite
- Pflege zu Hause
- Entlastung und Auszeit
- Hilfsmittel und Wohnen
- Pflegeheim
- Wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen
- Für pflegende Angehörige: Rente
- Beiträge zur Pflegeversicherung
- Quellen und Stand
Pflege zu Hause
| Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) | Pflegesachleistung (monatlich) |
|---|---|---|
| 1 | – | – |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Kombinationsleistung: Wer den Pflegedienst nicht voll ausschöpft, bekommt den ungenutzten Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: Bei Pflegegrad 4 rechnet der Dienst 1.000 € ab. Von den 1.859 € bleiben 859 € ungenutzt, das sind rund 46 Prozent – entsprechend werden 46 Prozent des Pflegegeldes von 800 € ausgezahlt.
Entlastung und Auszeit
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich, ab Pflegegrad 1 |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € im Kalenderjahr als gemeinsames Budget, für bis zu 8 Wochen, ab Pflegegrad 2 |
Das gemeinsame Jahresbudget gibt es seit dem 1. Juli 2025. Vorher waren Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zwei getrennte Töpfe. Wer noch mit den alten Zahlen rechnet, verschenkt Geld.
Tages- und Nachtpflege (teilstationär, monatlich)
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
Wichtig: Diese Leistung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und nicht darauf angerechnet.
Hilfsmittel und Wohnen
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion | 42 € monatlich, ab Pflegegrad 1 |
| Technische Hilfsmittel Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf | Eigenanteil 10 Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Barrierefreies Bad, Rampe, Treppenlift | bis 4.180 € je Maßnahme |
| … bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt | bis 16.720 € je Maßnahme |
| Wohngruppenzuschlag | 224 € monatlich |
| Anschubfinanzierung Wohngruppe | 2.613 € je Person, höchstens 10.452 € je Wohngruppe |
Ein Hinweis, der oft untergeht: Der Zuschuss für Umbauten gilt je Maßnahme, nicht einmalig im Leben. Verändert sich der Pflegebedarf später erneut, kann er noch einmal beantragt werden.
Pflegeheim
Was die Pflegekasse zahlt (monatlich)
| Pflegegrad 1 | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer
Die Pflegekasse übernimmt zusätzlich einen wachsenden Anteil des pflegebedingten Eigenanteils – nicht aber von Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten:
| 1. Jahr | 15 Prozent |
| 2. Jahr | 30 Prozent |
| 3. Jahr | 50 Prozent |
| ab dem 4. Jahr | 75 Prozent |
Das erste Jahr ist deshalb das teuerste. Frühere Heimaufenthalte können angerechnet werden. Ein Blick in den Bescheid lohnt sich.
Was Bewohner selbst zahlen
Im Bundesdurchschnitt zahlen Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr 3.364 € im Monat aus eigener Tasche – rund 40.000 € im Jahr. Diese Summe setzt sich aus drei Posten zusammen:
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) der Teil der Pflegekosten, den die Kasse nicht übernimmt. Darin enthalten sind ca. 128 € Ausbildungsumlage | 1.775 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.068 € |
| Investitionskosten | 521 € |
| Zusammen | 3.364 € |
Der EEE ist innerhalb einer Einrichtung für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gleich hoch. Wer Pflegegrad 5 hat, zahlt also nicht mehr als jemand mit Pflegegrad 2.
Was ein bestimmtes Heim kostet
Der Bundesdurchschnitt hilft beim Einordnen, aber nicht beim Entscheiden. Zwischen zwei Heimen im selben Landkreis liegen oft mehrere hundert Euro im Monat, und den Unterschied macht selten die Pflege. Was zählt, ist der Betrag des Hauses, um das es geht – und der steht offen im Netz: So ermitteln Sie ihn in vier Schritten, Schritt für Schritt mit dem Pflegelotsen des vdek.
Wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen
| Geschütztes Vermögen (Schonvermögen) | 10.000 € pro Person, bei Ehepaaren 20.000 € |
| Ebenfalls geschützt | angemessene selbstbewohnte Immobilie, angemessene Bestattungsvorsorge, Hausrat |
| Unterhalt der Kinder | erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen, gilt für jedes Kind einzeln |
| Einkommensgrenze | keine feste Zahl – sie errechnet sich aus doppeltem Regelsatz plus Unterkunftskosten plus Familienzuschlägen |
Das Sozialamt zahlt in der Regel nicht rückwirkend. Der Antrag auf Hilfe zur Pflege gehört deshalb an den Anfang, nicht ans Ende – auch dann, wenn man noch hofft, dass das Geld irgendwie reicht.
Für pflegende Angehörige: Rente
Wer zu Hause pflegt, kann Rentenansprüche erwerben. Die Pflegekasse zahlt dafür Beiträge an die Rentenversicherung – ohne dass die Pflegeperson selbst etwas zahlt.
| Beitrag der Pflegekasse | 139 € bis 736 € monatlich, je nach Pflegegrad und Leistungsart |
| Rentenzuwachs | rund 7 € bis 39 € mehr Monatsrente je Jahr Pflege |
| Voraussetzung Pflegezeit | mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage |
| Voraussetzung Erwerbstätigkeit | höchstens 30 Stunden pro Woche |
| Weitere Bedingungen | ab Pflegegrad 2, häusliche Pflege, nicht erwerbsmäßig |
Die Beiträge fließen nicht automatisch. Sie müssen über den Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse beantragt werden.
Beiträge zur Pflegeversicherung 2026
| Allgemeiner Beitragssatz | 3,6 Prozent |
| Kinderlose ab 23 Jahren | 4,2 Prozent |
| ab 2 Kindern unter 25 | 3,35 Prozent |
| ab 3 Kindern unter 25 | 3,10 Prozent |
| ab 4 Kindern unter 25 | 2,85 Prozent |
| ab 5 Kindern unter 25 | 2,60 Prozent |
Der Abschlag für mehrere Kinder gilt nur, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Fällt das jüngste Kind aus der Zählung, steigt der Beitrag wieder.
Quellen und Stand
Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge 2026 · Verband der Ersatzkassen (vdek), Eigenanteile in der stationären Pflege, Auswertung vom 14. Juli 2026, Stichtag 1. Juli 2026 · SGB XI · SGB XII · Deutsche Rentenversicherung.
Zuletzt geprüft: November 2026. Nächste Überprüfung: Januar 2027 (neue vdek-Auswertung) und Juli 2027 (Renten- und vdek-Werte).
Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Wenn Ihnen ein Fehler auffällt, schreiben Sie mir – ich korrigiere ihn.