Pflegewissen

Aktuelle Zahlen zur Pflege

Stichtag der Eigenanteile: 1. Juli 2026 · Leistungsbeträge unverändert bis 2028

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden zuletzt am 1. Januar 2025 erhöht und gelten 2026 unverändert weiter; die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Was sich dagegen regelmäßig ändert, sind die Eigenanteile im Pflegeheim und die Rentenwerte. Diese Seite wird deshalb zweimal im Jahr überprüft – im Januar und im Juli, wenn der Verband der Ersatzkassen seine neue Auswertung veröffentlicht.

Diese Seite gehört zum Ratgeber Ein letztes Zuhause. Im Buch stehen die Zusammenhänge – warum das erste Heimjahr das teuerste ist, warum der Antrag beim Sozialamt an den Anfang gehört, wo die Fallen liegen. Hier stehen die Zahlen dazu, aktuell gehalten.

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Pflege zu Hause

PflegegradPflegegeld (monatlich)Pflegesachleistung (monatlich)
1––
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Kombinationsleistung: Wer den Pflegedienst nicht voll ausschöpft, bekommt den ungenutzten Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: Bei Pflegegrad 4 rechnet der Dienst 1.000 € ab. Von den 1.859 € bleiben 859 € ungenutzt, das sind rund 46 Prozent – entsprechend werden 46 Prozent des Pflegegeldes von 800 € ausgezahlt.

Entlastung und Auszeit

Entlastungsbetrag131 € monatlich, ab Pflegegrad 1
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 € im Kalenderjahr als gemeinsames Budget, für bis zu 8 Wochen, ab Pflegegrad 2

Das gemeinsame Jahresbudget gibt es seit dem 1. Juli 2025. Vorher waren Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zwei getrennte Töpfe. Wer noch mit den alten Zahlen rechnet, verschenkt Geld.

Tages- und Nachtpflege (teilstationär, monatlich)

Pflegegrad 2721 €
Pflegegrad 31.357 €
Pflegegrad 41.685 €
Pflegegrad 52.085 €

Wichtig: Diese Leistung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und nicht darauf angerechnet.

Hilfsmittel und Wohnen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Handschuhe, Betteinlagen, Desinfektion
42 € monatlich, ab Pflegegrad 1
Technische Hilfsmittel
Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf
Eigenanteil 10 Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Barrierefreies Bad, Rampe, Treppenlift
bis 4.180 € je Maßnahme
… bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushaltbis 16.720 € je Maßnahme
Wohngruppenzuschlag224 € monatlich
Anschubfinanzierung Wohngruppe2.613 € je Person, höchstens 10.452 € je Wohngruppe

Ein Hinweis, der oft untergeht: Der Zuschuss für Umbauten gilt je Maßnahme, nicht einmalig im Leben. Verändert sich der Pflegebedarf später erneut, kann er noch einmal beantragt werden.

Pflegeheim

Was die Pflegekasse zahlt (monatlich)

Pflegegrad 1131 €
Pflegegrad 2805 €
Pflegegrad 31.319 €
Pflegegrad 41.855 €
Pflegegrad 52.096 €

Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer

Die Pflegekasse übernimmt zusätzlich einen wachsenden Anteil des pflegebedingten Eigenanteils – nicht aber von Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten:

1. Jahr15 Prozent
2. Jahr30 Prozent
3. Jahr50 Prozent
ab dem 4. Jahr75 Prozent

Das erste Jahr ist deshalb das teuerste. Frühere Heimaufenthalte können angerechnet werden. Ein Blick in den Bescheid lohnt sich.

Was Bewohner selbst zahlen

Im Bundesdurchschnitt zahlen Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr 3.364 € im Monat aus eigener Tasche – rund 40.000 € im Jahr. Diese Summe setzt sich aus drei Posten zusammen:

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
der Teil der Pflegekosten, den die Kasse nicht übernimmt. Darin enthalten sind ca. 128 € Ausbildungsumlage
1.775 €
Unterkunft und Verpflegung1.068 €
Investitionskosten521 €
Zusammen3.364 €

Der EEE ist innerhalb einer Einrichtung für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gleich hoch. Wer Pflegegrad 5 hat, zahlt also nicht mehr als jemand mit Pflegegrad 2.

Was ein bestimmtes Heim kostet

Der Bundesdurchschnitt hilft beim Einordnen, aber nicht beim Entscheiden. Zwischen zwei Heimen im selben Landkreis liegen oft mehrere hundert Euro im Monat, und den Unterschied macht selten die Pflege. Was zählt, ist der Betrag des Hauses, um das es geht – und der steht offen im Netz: So ermitteln Sie ihn in vier Schritten, Schritt für Schritt mit dem Pflegelotsen des vdek.

Wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen

Geschütztes Vermögen (Schonvermögen)10.000 € pro Person, bei Ehepaaren 20.000 €
Ebenfalls geschütztangemessene selbstbewohnte Immobilie, angemessene Bestattungsvorsorge, Hausrat
Unterhalt der Kindererst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen, gilt für jedes Kind einzeln
Einkommensgrenzekeine feste Zahl – sie errechnet sich aus doppeltem Regelsatz plus Unterkunftskosten plus Familienzuschlägen

Das Sozialamt zahlt in der Regel nicht rückwirkend. Der Antrag auf Hilfe zur Pflege gehört deshalb an den Anfang, nicht ans Ende – auch dann, wenn man noch hofft, dass das Geld irgendwie reicht.

Für pflegende Angehörige: Rente

Wer zu Hause pflegt, kann Rentenansprüche erwerben. Die Pflegekasse zahlt dafür Beiträge an die Rentenversicherung – ohne dass die Pflegeperson selbst etwas zahlt.

Beitrag der Pflegekasse139 € bis 736 € monatlich, je nach Pflegegrad und Leistungsart
Rentenzuwachsrund 7 € bis 39 € mehr Monatsrente je Jahr Pflege
Voraussetzung Pflegezeitmindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
Voraussetzung Erwerbstätigkeithöchstens 30 Stunden pro Woche
Weitere Bedingungenab Pflegegrad 2, häusliche Pflege, nicht erwerbsmäßig

Die Beiträge fließen nicht automatisch. Sie müssen über den Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht bei der Pflegekasse beantragt werden.

Beiträge zur Pflegeversicherung 2026

Allgemeiner Beitragssatz3,6 Prozent
Kinderlose ab 23 Jahren4,2 Prozent
ab 2 Kindern unter 253,35 Prozent
ab 3 Kindern unter 253,10 Prozent
ab 4 Kindern unter 252,85 Prozent
ab 5 Kindern unter 252,60 Prozent

Der Abschlag für mehrere Kinder gilt nur, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Fällt das jüngste Kind aus der Zählung, steigt der Beitrag wieder.

Quellen und Stand

Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge 2026 · Verband der Ersatzkassen (vdek), Eigenanteile in der stationären Pflege, Auswertung vom 14. Juli 2026, Stichtag 1. Juli 2026 · SGB XI · SGB XII · Deutsche Rentenversicherung.

Zuletzt geprüft: November 2026. Nächste Überprüfung: Januar 2027 (neue vdek-Auswertung) und Juli 2027 (Renten- und vdek-Werte).

Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Wenn Ihnen ein Fehler auffällt, schreiben Sie mir – ich korrigiere ihn.

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