Was ein Pflegeheim wirklich kostet – und wie Sie Häuser vergleichen
Anleitung · Stand: 1. Juli 2026
Viele Menschen gehen von zwei Dingen aus, wenn sie zum ersten Mal ein Pflegeheim suchen:
- Ein Heimplatz kostet überall ungefähr dasselbe.
- Ein teureres Haus pflegt besser.
Beides stimmt nicht.
Zwischen zwei Häusern in derselben Stadt oder im selben Landkreis liegen oft mehrere hundert Euro im Monat. Den Unterschied macht selten die Pflege, meistens macht ihn das Gebäude. Das sagt Ihnen aber niemand. Und wer aktuell nach einem Platz in einem Pflegeheim sucht, hat selten Zeit für vermeintlich aufwändige Preisvergleiche.
Dabei stehen die Zahlen offen im Netz. Jedes zugelassene Pflegeheim in Deutschland ist verpflichtet, seine Preise zu veröffentlichen. Sie können sie kostenlos und ohne Anmeldung einsehen. Nicht nur das, Sie können auch mehrere Häuser auf einer Seite nebeneinanderlegen und in Ruhe die Preise vergleichen, bevor Sie irgendwo anrufen. Das dauert fünf Minuten.
Diese Anleitung zeigt beides:
- Wie Sie den konkreten Betrag für ein bestimmtes Pflegeheim finden.
- Wie Sie diesen Preis mit anderen Häusern vergleichen.
Teil 1: Was kostet dieses eine Haus?
Schritt 1: Den Pflegelotsen öffnen
Der Pflegelotse wird vom Verband der Ersatzkassen betrieben, kostet nichts und verlangt keine Anmeldung. Ein Klick auf den Link öffnet das Portal in einem neuen Fenster. Diese Anleitung bleibt offen, so dass Sie bequem zwischen dem Pflegelotsen und der Erklärung auf dieser Seite wechseln können.
Auf der Startseite des Pflegelotsen finden Sie vier Kacheln. Sie brauchen die erste: Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangebote & Hilfe im Haushalt.
Schritt 2: Ort eingeben, Pflegeform wählen
Geben Sie Ort oder Postleitzahl ein und wählen Sie einen Umkreis. Achten Sie auf die Pflegeform: Sie suchen vollstationäre Pflege, wenn eine Person dauerhaft in ein Pflegeheim einziehen soll. Kurzzeitpflege und Tagespflege werden getrennt geführt und haben andere Preise.
Ein Hinweis zum Umkreis: Zur Auswahl stehen 5, 10, 15, 25 und 50 Kilometer. Nehmen Sie beim ersten Durchgang 25, auch wenn Sie ein Haus um die Ecke suchen. Nicht, weil Sie weit wegziehen sollen, sondern weil sich ein Preis besser einordnen lässt, wenn mehrere Häuser nebeneinander stehen. Danach engen Sie wieder ein.
Schritt 3: Die eine Zahl finden, auf die es ankommt
Jede Pflegeeinrichtung ist verlinkt. Öffnen Sie die Seite einer Einrichtung und gehen Sie zu den Preisinformationen. Dort stehen viele Beträge. Entscheidend ist einer, der eine etwas sperrige Bezeichnung hat:
Anteil der pflegebedürftigen Person
(mit durchschnittlichen Investitionskosten)
Das ist der Betrag, den Sie monatlich selbst tragen. Alles andere auf dieser Seite dient nur dem Verständnis.
Die Falle: In der Tabelle darunter steht in fetten Zahlen das Gesamtheimentgelt. Dieser Betrag ist erheblich höher – in vielen Häusern über 3.000 €, bei Pflegegrad 5 auch über 4.500 €. Er ist aber nicht Ihr Anteil, sondern der volle Preis des Hauses, von dem die Pflegekasse den größten Teil übernimmt. Wer diese Zahl in seine Planung übernimmt, erschrickt unnötig – und rechnet falsch.
Schritt 4: Das richtige Jahr einstellen
Über der Preistabelle steht ein kleines Auswahlfeld mit Jahreszahlen. Das ist kein Detail, sondern die wichtigste Einstellung auf der ganzen Seite: Der Eigenanteil ist im ersten Jahr am höchsten und sinkt in den folgenden drei Jahren deutlich.
Dahinter steht der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Je länger jemand im Heim lebt, desto größer ist der Teil des pflegebedingten Eigenanteils, den die Pflegekasse übernimmt:
| Wohndauer im Heim | Zuschlag der Pflegekasse |
|---|---|
| bis einschließlich 12 Monate | 15 Prozent |
| ab dem 13. Monat | 30 Prozent |
| ab dem 25. Monat | 50 Prozent |
| ab dem 37. Monat | 75 Prozent |
Der Zuschlag wird automatisch verrechnet. Niemand muss ihn beantragen: Die Pflegekasse zahlt ihn direkt an die Einrichtung, und auf der Rechnung steht nur noch der Rest. Er gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 und nur für den pflegebedingten Teil – Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert.
Welches Jahr Sie einstellen müssen: Wenn jemand neu einzieht, ist es das 1. Jahr, also der höchste Wert. Planen Sie Ihre Finanzierung mit dieser Zahl, nicht mit dem Betrag ab dem vierten Jahr. Die Lücke ist am Anfang am größten, und genau dann wird das Geld gebraucht.
Gezählt werden dabei die Monate, in denen jemand vollstationäre Leistungen der Pflegeversicherung bezogen hat, nicht die Monate in einem bestimmten Haus. Wer von einem Heim in ein anderes wechselt, sollte sich das von der Pflegekasse bestätigen lassen. Die Zeit wird beim nächsten Haus angerechnet.
Woraus sich der Betrag zusammensetzt
Diese Aufteilung brauchen Sie gleich für den Vergleich. Ihr Anteil besteht immer aus denselben vier Posten:
| Posten | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Eigenanteil für Pflegeaufwand | Der Teil der Pflege, den die Pflegekasse nicht übernimmt. In einem Haus für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gleich hoch – deshalb heißt er auch einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, kurz EEE. Nur auf ihn wirkt der Leistungszuschlag. |
| Unterkunft | Das Zimmer. Ein Einzelzimmer kostet mehr als ein Platz im Doppelzimmer. |
| Verpflegung | Das Essen. Wichtig: Das wird in der Regel auch dann berechnet, wenn jemand im Krankenhaus liegt. |
| Investitionskosten | Gebäude, Instandhaltung, Ausstattung. Hier liegen oft die größten Unterschiede zwischen zwei Häusern. |
Beim Pflegeaufwand ist meist schon eine Ausbildungsumlage enthalten. Und die Investitionskosten gehen als Durchschnittswert in die Zahl ein – für ein bestimmtes Zimmer können sie abweichen. Wer es genau wissen will, bittet die Einrichtung um das Preisblatt. Jedes Haus muss es herausgeben.
Sonderfall Pflegegrad 1: Hier gibt es weder den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil noch den Leistungszuschlag. Die Pflegekasse steuert nur einen festen Monatsbetrag bei, den Rest des Pflegesatzes trägt man selbst. Deshalb kann der eigene Anteil bei Pflegegrad 1 höher ausfallen als bei Pflegegrad 2 – was viele überrascht.
Teil 2: Der Vergleich – hier liegt das Geld
Bis hierher haben Sie eine Zahl für ein Haus. Das ist nützlich. Richtig wertvoll wird es erst im zweiten Schritt, und den macht fast niemand: dieselbe Zahl für vier oder fünf Häuser in der Umgebung holen und sie nebeneinanderlegen.
Denn die Spanne ist größer, als die meisten vermuten. Ein Rechenbeispiel:
| Eigenanteil 1. Jahr | Mehrkosten gegenüber dem günstigsten Haus | |
|---|---|---|
| Haus A | 2.100 € | – |
| Haus B | 2.280 € | 180 € im Monat · 2.160 € im Jahr |
| Haus C | 2.450 € | 350 € im Monat · 4.200 € im Jahr |
Über vier Jahre sind das zwischen Haus A und Haus C rund 16.800 €. Das ist kein Rabatt, den man aushandeln müsste, und es ist auch kein Verzicht auf Qualität. Es ist schlicht der Unterschied zwischen zwei Gebäuden, die unterschiedlich finanziert wurden.
So vergleichen Sie richtig
Ein Vergleich ist nur dann einer, wenn Sie bei allen Häusern dasselbe vergleichen. Vier Regeln:
| Gleiches Jahr | Überall dieselbe Einstellung im Auswahlfeld. Meistens das 1. Jahr. |
| Gleicher Pflegegrad | Die Spalte des Pflegegrads, um den es geht – oder, wenn der noch nicht feststeht, überall Pflegegrad 3 als Platzhalter. |
| Gleiche Zimmerart | Einzelzimmer mit Einzelzimmer. Ein Doppelzimmerpreis gegen einen Einzelzimmerpreis verglichen ergibt Unsinn. |
| Immer dieselbe Zeile | „Anteil der pflegebedürftigen Person“ – nicht einmal diese und beim nächsten Haus das Gesamtheimentgelt. |
Und dann nehmen Sie nicht das billigste. Der Preis sagt nichts über die Pflege. Er sagt etwas über das Gebäude, über die Lage und darüber, wie das Haus einmal finanziert wurde. Nutzen Sie den Vergleich, um aus zwanzig Häusern vier zu machen – und besuchen Sie diese vier. Die Entscheidung fällt im Flur, nicht in der Tabelle. Aber Sie treffen sie dann in dem Wissen, was jedes dieser Häuser Sie über Jahre kostet.
Was in diesen Zahlen noch nicht steckt
Der Eigenanteil ist die Grundmiete, nicht die Endabrechnung. Nicht enthalten sind in der Regel:
| Friseur, Fußpflege, Kosmetik |
| Telefon, Fernsehen, Internet im Zimmer |
| Begleitung zu Arztterminen |
| Getränke außerhalb der Mahlzeiten |
| Wäschekennzeichnung und Sonderwünsche bei der Wäsche |
| Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI – alles, was über den Standard hinausgeht |
Fragen Sie bei der Besichtigung ausdrücklich nach der Liste dieser Zusatzkosten. Sie unterscheidet sich von Haus zu Haus genauso wie der Preis.
Und dann: Reicht die Rente?
Wenn Sie die Zahlen haben, ist die eigentliche Frage noch offen. Sie lautet: Wie groß ist die Lücke zum Einkommen, wie lange reichen die Ersparnisse – und was passiert, wenn sie aufgebraucht sind?
Dafür habe ich einen Rechner gebaut. Tragen Sie dort den Wert für das erste Jahr ein; den Verlauf über die folgenden Jahre rechnet er selbst. Sie können ihn auch zweimal benutzen – einmal mit dem günstigsten und einmal mit dem teuersten Haus Ihrer Liste. Der Unterschied in der Zahl der Monate, die das Geld reicht, ist oft der eigentliche Augenöffner.
Rechner Reicht die Rente für das Pflegeheim? Tragen Sie Ihren Eigenanteil ein und sehen Sie, wie groß die Lücke im Monat ist, wie lange die Ersparnisse reichen – und ab wann das Sozialamt einspringt. Jetzt ausrechnenZum Nachschlagen: der Pflegelotse · alle Beträge aus dem Buch mit Datum und Quelle unter ein-letztes-zuhause.de/zahlen.
Quellen und Stand
§ 43c SGB XI (Leistungszuschlag) · § 43 Absatz 3 SGB XI (Pflegegrad 1) · § 84 und § 88 SGB XI (Pflegesätze, Zusatzleistungen) · § 7 Absatz 3 SGB XI (Veröffentlichungspflicht der Leistungs- und Preisdaten) · Verband der Ersatzkassen (vdek), Eigenanteile in der stationären Pflege, Stichtag 1. Juli 2026. Die Beträge im Rechenbeispiel sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung.
Nächste Überprüfung dieser Seite: Januar 2027.
Diese Anleitung ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind das Preisblatt der Einrichtung, der Heimvertrag und die Bescheide Ihrer Pflegekasse. Wenn sich an den Portalen etwas ändert oder Ihnen ein Fehler auffällt, schreiben Sie mir – ich korrigiere ihn.