Wohnraumanpassungen: Was die Pflegekasse zahlt
5 Min. Lesezeit · Jonas Winterfeld
Als Arthur im Internet nach barrierefreien Umbauten suchte, war er überrascht. Es gab nicht zwei oder drei Möglichkeiten, sondern Dutzende: Rampen, Haltegriffe, bodengleiche Duschen, Treppenlifte, sprachgesteuerte Rollläden. Und das Beste: Vieles davon zahlt die Pflegekasse. Ganz oder zumindest zu einem großen Teil.
Solide Lösung für einen barrierefreien Eingang: Rollstuhlrampe für Pflegebedürftige und Rollstuhlfahrer
Arthurs Vater Paul war nach dem Oberschenkelhalsbruch und der Reha auf den Rollstuhl angewiesen. Das Haus, in dem Paul und Maria seit Jahrzehnten lebten, war für zwei gesunde Menschen gebaut worden — nicht für einen Mann mit Parkinson und eine Frau, die selbst kaum noch ohne Stock laufen konnte. Bevor der erste ambulante Pflegedienst klingelte, musste das Haus sich verändern.
Vielleicht ist es eine Stufe vor der Haustür, die plötzlich wie ein Berg wirkt. Eine Badewanne, die niemand mehr sicher besteigen kann. Oder ein Türrahmen, durch den der Rollator kaum passt. Diese Hürden machen aus dem Zuhause eine Quelle der Angst, dabei soll es ein Ort der Sicherheit sein.
Die gute Nachricht: Viele dieser Wohnraumpassungen zahlt die Pflegekasse.
Was die Pflegekasse zahlt — und wie viel
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat (Pflegegrad 1 bis 5), hat Anspruch auf einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das ist der offizielle Begriff für alles, was das Leben zu Hause sicherer und die Pflege leichter macht.
Zuschüsse der Pflegekasse für Wohnraumanpassungen:
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme zahlt die Pflegekasse als Zuschuss (seit 1. Januar 2025).
Bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme, wenn mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt leben.
Bis zu 10.452 Euro pro Wohngruppe, wenn sich mehrere Pflegebedürftige neu zusammenschließen.
Ein wichtiger Hinweis: Diese Beträge gelten pro Maßnahme, nicht insgesamt. Wenn Paul sowohl eine Rollstuhlrampe am Eingang, einen barrierefreien Badezimmerumbau als auch Türverbreiterungen benötigt, können alle drei Maßnahmen gleichzeitig beantragt werden — jede für sich mit dem vollen Zuschuss.
Was zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Die Antwort ist breiter, als die meisten vermuten. Gefördert wird alles, was die häusliche Pflege erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung ermöglicht, bauliche Eingriffe genauso wie technische Hilfsmittel.
Eingang und Mobilität im Haus
- Rollstuhlrampen statt Treppen
- Treppen- und Plattformlifte
- Elektrische Türöffner oder automatische Schiebetüren
- Türverbreiterungen für Rollstuhl oder Rollator
- Entfernung von Türschwellen
Bad und Toilette
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Haltegriffe in Dusche, Badewanne und neben dem WC
- Duschstuhl oder Klappsitz in der Dusche
- Rutschfeste Fliesen oder Anti-Rutsch-Matten
- Höhenverstellbares WC, Badewannenlifter oder Einstiegshilfe
Schlafzimmer und Wohnbereich
- Elektrisches Pflegebett mit Höhenverstellung
- Aufstehhilfen (Bettgalgen, Griffsysteme)
- Haltegriffe an Couch oder Esstisch
- Bewegungsmelder für die Nachtbeleuchtung
- Notrufsysteme am Bett oder als Armband
Küche
- Unterfahrbare Arbeitsplatten für Rollstuhlnutzer
- Automatische Herdabschaltung
- Absenkbare Oberschränke, Greifhilfen
Außenbereich
- Breitere Außenwege für Rollator oder Rollstuhl
- Rutschfeste Beläge auf Terrasse oder im Garten
- Beleuchtete Gehwege mit Bewegungsmeldern
Wie wird der Zuschuss für Wohnraumanpassungen beantragt?
Ganz wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst umbaut und dann fragt, riskiert, leer auszugehen. Das ist die wichtigste Regel.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, also bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Das geht schriftlich, telefonisch oder online. Ein kurzes Anschreiben reicht, wenn es folgendes enthält:
Ein Gutachten eines Experten für barrierefreies Wohnen stärkt den Antrag erheblich. Oft reicht auch ein kurzes Attest des Hausarztes.
Ein Tipp, den Arthur sich gewünscht hätte
Arthur dachte zunächst, es gäbe ein Gesamtbudget für alle Umbaumaßnahmen zusammen. Tatsächlich gilt der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro einzelner Maßnahme. Rampe und Badumbau und Türverbreiterung sind drei Maßnahmen, also potenziell dreimal der Zuschuss.
Es lohnt sich außerdem, mehrere Angebote einzuholen. Nicht nur, um zu sparen und so vielleicht unterhalb der Bezuschussungsgrenze von 4.180 Euro zu liegen, sondern auch, um im Gespräch mit der Pflegekasse gut vorbereitet zu sein.
Welche Wohnraumanpassungen die Pflegekasse nicht zahlt
Die Pflegekasse übernimmt keinen allgemeinen Renovierungsbedarf, also keine neue Küche, weil die alte in die Jahre gekommen ist. Auch reine Komfortverbesserungen ohne Pflegebezug werden nicht gefördert. Die entscheidende Frage ist immer: Hat die Maßnahme direkt mit der Pflegesituation zu tun?
Genau darum geht es bei Wohnraumanpassungen. Nicht darum, das Zuhause in ein Pflegeheim zu verwandeln. Sondern darum, dass es ein Zuhause bleibt — auch wenn das Leben sich verändert hat.
Das Buch zum Thema
Ein letztes Zuhause
Die Inhalte dieses Artikels basieren auf dem Buch "Ein letztes Zuhause" von Jonas Winterfeld — ein Wegweiser durch das deutsche Pflegesystem, erzählt an der Geschichte von Paul und Maria Hoffmann und ihren Söhnen Arthur und Benjamin.
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