Pflegegrad 1 bis 5: Was die Zahl bedeutet – und warum sie alles verändert
10 Min. Lesezeit · Jonas Winterfeld
Eine Skala von 1 bis 5. Der Zeiger steht irgendwo dazwischen – und diese Position entscheidet darüber, welche Unterstützung ein Mensch bekommt, wie viel die Pflegekasse übernimmt und wie das Leben der nächsten Jahre aussieht. Der Pflegegrad ist keine bürokratische Kleinigkeit. Er ist das Fundament, auf dem die gesamte häusliche Pflege aufbaut. Und er muss beantragt werden – von allein kommt er nicht.
Pflegegrad 1 bis 5: hinter jeder Zahl verbirgt sich ein anderes Pflegeschicksal
Als Arthur Hoffmann zum ersten Mal das Wort „Pflegegrad" hörte, dachte er, es sei eine Formalität. Etwas, das man beantragt, bekommt, und dann ist es erledigt. Was er nicht ahnte: Die Begutachtung würde monatelange Vorbereitung erfordern, der erste Bescheid würde zu niedrig ausfallen, und sein Bruder Benjamin würde den Widerspruch als „unnötigen Aufwand" bezeichnen. Der Pflegegrad ist keine Formalität. Er ist eine Entscheidung – mit finanziellen und praktischen Folgen, die sich über Jahre erstrecken.
Was ein Pflegegrad überhaupt ist
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist – nicht durch eine Diagnose, sondern durch die konkreten Auswirkungen auf den Alltag. Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die das frühere System der drei Pflegestufen abgelöst haben. Der entscheidende Unterschied: Das neue System berücksichtigt nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Demenzkranke Menschen werden dadurch deutlich besser eingestuft als früher.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) – oder bei privat Versicherten durch MEDICPROOF. Ein Gutachter kommt in die Wohnung, beobachtet und befragt die pflegebedürftige Person und erstellt ein Gutachten. Auf dessen Basis entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung: Die Person ist weitgehend selbstständig, benötigt aber in einigen Bereichen Unterstützung oder Aufsicht. Es besteht Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und auf bestimmte Beratungsleistungen. Pflegegeld wird in Pflegegrad 1 nicht gezahlt.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung: Die Person braucht in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßige Hilfe. Ab hier greift das volle Leistungsspektrum der Pflegekasse. Das monatliche Pflegegeld beträgt derzeit 332 Euro, die Pflegesachleistung (für ambulante Pflegedienste) liegt bei 761 Euro.
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung: Umfangreiche Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität und Haushaltsführung ist notwendig. Pflegegeld: 573 Euro monatlich, Pflegesachleistung: 1.432 Euro. Auf diesem Niveau befand sich Paul Hoffmann nach seinem Oberschenkelhalsbruch – bevor die Demenz die Situation weiter veränderte.
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung: Die Person ist in den meisten Lebensbereichen auf umfangreiche fremde Hilfe angewiesen. Pflegegeld: 765 Euro, Pflegesachleistung: 1.778 Euro. Viele Menschen mit fortgeschrittener Demenz oder schweren körperlichen Erkrankungen werden hier eingestuft.
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Versorgungsbedarf: Die höchste Stufe gilt für Menschen, die rund um die Uhr auf Pflege angewiesen sind und bei denen besondere Anforderungen an die Versorgung bestehen. Pflegegeld: 947 Euro, Pflegesachleistung: 2.200 Euro.
Hinweis: Diese Beträge gelten seit der letzten Anpassung und können sich durch gesetzliche Änderungen verschieben. Aktuelle Zahlen gibt es direkt bei der zuständigen Pflegekasse.
Wie die Einstufung funktioniert – das NBA-Verfahren
Die Grundlage der Begutachtung ist das Neue Begutachtungsinstrument, kurz NBA. Es bewertet sechs Lebensbereiche und gewichtet sie unterschiedlich stark:
Den größten Einfluss hat die Selbstversorgung – also Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken. Dieser Bereich macht 40 Prozent des Gesamtergebnisses aus. Deutlich weniger Gewicht hat die Mobilität mit 10 Prozent – Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung, Aufstehen. Ebenfalls bewertet werden der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 Prozent), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten (zusammen 15 Prozent) und die Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent).
Aus den Bewertungen aller Bereiche ergibt sich ein Gesamtpunktwert zwischen 0 und 100. Der Pflegegrad ergibt sich daraus wie folgt: 12,5 bis unter 27 Punkte entsprechen Pflegegrad 1, 27 bis unter 47,5 Punkte Pflegegrad 2, 47,5 bis unter 70 Punkte Pflegegrad 3, 70 bis unter 90 Punkte Pflegegrad 4, und ab 90 Punkten wird Pflegegrad 5 festgestellt.
Was viele nicht wissen: Die Begutachtung ist kein Test, den man bestehen oder nicht bestehen kann. Sie ist eine Momentaufnahme. Wer an einem besonders guten Tag begutachtet wird, bekommt möglicherweise einen zu niedrigen Pflegegrad. Deshalb ist es wichtig, den schlechten Alltag zu dokumentieren – nicht den guten.
Der Antrag – wie man ihn stellt
Den Antrag auf Pflegeleistungen stellt man bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist immer an die Krankenversicherung angegliedert – wer also bei der AOK krankenversichert ist, stellt den Antrag bei der Pflegekasse der AOK. Den Antrag kann man formlos stellen: Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben reicht aus, um das Verfahren anzustoßen. Die Pflegekasse schickt dann die entsprechenden Formulare zu.
Wichtig: Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Datum des Eingangs bei der Pflegekasse. Wer früh beantragt, bekommt die Leistungen früher. Das Datum des Anrufs zählt – nicht das Datum des ausgefüllten Formulars.
Nach dem Antrag hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit, um über den Pflegegrad zu entscheiden. Der Gutachtertermin wird in dieser Zeit vereinbart. Bei absehbar kurzem Lebensende oder stationärem Krankenhausaufenthalt gelten kürzere Fristen.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Die Begutachtung findet in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person statt. Der Gutachter beobachtet, stellt Fragen und bewertet, was er sieht. Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied von einem halben Pflegegrad ausmachen – was in der Praxis mehrere Hundert Euro monatlich bedeuten kann.
Arthur hatte beim zweiten Antrag – dem nach dem Widerspruch – ein Pflegetagebuch dabei. Drei Wochen lang hatte er notiert: wie lange das Anziehen dauert, wie oft Paul in der Nacht aufwacht, wie viele Minuten die Körperpflege in Anspruch nimmt, wie viel Hilfe Maria beim Kochen braucht. Diese Dokumentation veränderte das Ergebnis.
Empfehlenswert ist außerdem, eine Vertrauensperson während der Begutachtung dabei zu haben. Nicht um zu korrigieren oder zu übertreiben – sondern um Ergänzungen machen zu können, die die pflegebedürftige Person vielleicht vergisst oder aus Stolz nicht erwähnt.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?
Ein zu niedriger Pflegegrad ist häufiger als man denkt. Die Gutachter sind nicht immer fehlerfrei, und die Begutachtungssituation selbst – ein Fremder im Haus, eine ungewohnte Situation – führt dazu, dass pflegebedürftige Menschen oft besser wirken, als sie im Alltag sind.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss schriftlich erfolgen und sollte begründet werden – mit dem Pflegetagebuch, mit ärztlichen Attesten oder mit einer Stellungnahme des Hausarztes. Der Widerspruch kostet nichts und führt zu einer erneuten Begutachtung.
Wer unsicher ist, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, kann sich kostenlos beim Pflegestützpunkt oder beim VdK beraten lassen. Beide Stellen kennen die häufigsten Fehler bei der Begutachtung und können einschätzen, ob die Einstufung plausibel ist.
Was Paul und Maria betrifft
Paul Hoffmann wurde beim ersten Antrag mit Pflegegrad 2 eingestuft. Arthur war überzeugt, dass das nicht der Realität entsprach – nicht mit Pauls Parkinson, nicht mit dem frischen Oberschenkelhalsbruch, nicht mit den nächtlichen Unruhephasen. Er legte Widerspruch ein, legte das Pflegetagebuch vor, bat den Hausarzt um eine schriftliche Stellungnahme. Drei Monate später: Pflegegrad 3. Der Unterschied betrug 241 Euro im Monat – und veränderte, was finanziell möglich war.
Benjamin hatte den Widerspruch für unnötigen Aufwand gehalten. Hinterher sagte er nichts dazu.
Das Buch zum Thema
Ein letztes Zuhause
Die Inhalte dieses Artikels basieren auf dem Buch „Ein letztes Zuhause" von Jonas Winterfeld — ein Wegweiser durch das deutsche Pflegesystem, erzählt an der Geschichte von Paul und Maria Hoffmann und ihren Söhnen Arthur und Benjamin.
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