<p>Als Arthur zum ersten Mal den Brief der Pflegekasse in der Hand hielt, war er verwirrt. Pflegegeld? Pflegesachleistung? Kombinationsleistung? Er hatte Paul gerade erfolgreich in Pflegegrad 3 eingestuft bekommen – und jetzt das. Dabei ist die Entscheidung, wenn man sie einmal verstanden hat, gar nicht so schwer.</p> <h2>Was ist Pflegegeld?</h2> <p>Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie die Pflege selbst organisieren – also als Angehöriger oder mit privat bezahlten Helfern. Die Pflegekasse zahlt einen monatlichen Betrag direkt an die pflegebedürftige Person, die das Geld frei einsetzen kann.</p> <p>Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegegrad:</p> <ul> <li>Pflegegrad 2: 332 € pro Monat</li> <li>Pflegegrad 3: 573 € pro Monat</li> <li>Pflegegrad 4: 765 € pro Monat</li> <li>Pflegegrad 5: 947 € pro Monat</li> </ul> <p><strong>Wichtig:</strong> Pflegegeld gibt es nicht für Pflegegrad 1.</p> <h2>Was sind Pflegesachleistungen?</h2> <p>Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen durch einen zugelassenen Pflegedienst – also einen ambulanten Dienst, der regelmäßig nach Hause kommt. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst, nicht an Sie.</p> <p>Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen:</p> <ul> <li>Pflegegrad 2: bis 761 € pro Monat</li> <li>Pflegegrad 3: bis 1.432 € pro Monat</li> <li>Pflegegrad 4: bis 1.778 € pro Monat</li> <li>Pflegegrad 5: bis 2.200 € pro Monat</li> </ul> <h2>Was ist besser – Pflegegeld oder Pflegesachleistung?</h2> <p>Das kommt ganz auf Ihre Situation an. Hier ein ehrlicher Vergleich:</p> <h3>Pflegegeld ist besser, wenn …</h3> <ul> <li>Sie oder andere Familienmitglieder die Pflege selbst übernehmen können</li> <li>Sie Flexibilität brauchen und selbst entscheiden wollen, wer hilft</li> <li>die pflegebedürftige Person den Alltag noch weitgehend eigenständig gestalten kann</li> <li>Sie das Geld lieber als finanzielle Anerkennung für die eigene Pflegearbeit nutzen möchten</li> </ul> <h3>Pflegesachleistung ist besser, wenn …</h3> <ul> <li>der Pflegebedarf hoch ist und professionelle Unterstützung nötig wird</li> <li>Sie als pflegende Angehörige entlastet werden möchten</li> <li>die pflegebedürftige Person komplexe pflegerische Versorgung benötigt</li> <li>Sie keine Zeit oder körperliche Kraft für die Pflege aufbringen können</li> </ul> <h2>Die Kombination: das Beste aus beiden Welten</h2> <p>Was viele nicht wissen: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Das nennt sich <strong>Kombinationsleistung</strong>.</p> <p>Wenn Sie zum Beispiel nur 50 % der Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegeldes. Das gibt Ihnen Flexibilität – professionelle Hilfe für die schwierigeren Aufgaben, und Pflegegeld als Anerkennung für Ihre eigene Arbeit.</p> <p><strong>Beispiel:</strong> Maria nutzt bei Pflegegrad 3 einen Pflegedienst für 716 € (50 % von 1.432 €) und erhält zusätzlich noch 286,50 € Pflegegeld (50 % von 573 €).</p> <h2>Was ist mit dem Entlastungsbetrag?</h2> <p>Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es für alle Pflegegrade den <strong>Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat</strong>. Dieser ist zweckgebunden – er kann für Betreuungsleistungen, Alltagsbegleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden. Er verfällt nicht sofort, sondern kann bis zu zwölf Monate angespart werden.</p> <h2>Unser Tipp</h2> <p>Sprechen Sie mit der Pflegeberatung Ihrer Krankenkasse – sie ist kostenlos und hilft Ihnen, die für Ihre Situation beste Kombination zu finden. Niemand muss diese Entscheidung alleine treffen.</p> <p>Paul und Maria haben sich für die Kombinationsleistung entschieden. Ein Pflegedienst kommt morgens, der Rest liegt bei der Familie. Es ist nicht perfekt – aber es funktioniert. Und das zählt.</p> <em>Dieser Artikel stammt aus dem Buch „Ein letztes Zuhause“ von Jonas Winterfeld – ein Begleiter für alle, die einen Angehörigen pflegen oder sich darauf vorbereiten.</em>